© Julia Kutsch, geb. Radloff, Logopädiepraxis Gardelegen 2018
WISSENSWERT
Rechtliche Hinweise
Ärztliche Verordnung
Je nachdem, welche Auffälligkeiten Sie bei
sich oder Ihrem Kind bemerken, können Sie
einen praktischen Arzt, einen Kinderarzt, einen
Hals-Nasen-Ohren-Arzt, einen Phoniater,
einen Neurologen, einen Internisten, einen
Zahnarzt, einen Kieferorthopäden oder einen
Kieferchirurgen aufsuchen, der den Therapie-
bedarf feststellt und eine Verordnung für
Logopädie ausstellen kann.
Kostenübernahme
Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der
medizinischen Grundversorgung. Bis zum 18.
Lebensjahr werden die Kosten komplett durch
die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Nach Beendigung des 18. Lebensjahres ist
vom Patienten ein Eigenanteil in Höhe von 10
% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr
pro Verordnung zu erbringen. Der Eigenanteil
entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine
Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B.
Geringverdiener, chronisch Kranke).
Unter den privaten Krankenkassen gibt es oft
Unterschiede je nach Leistungstarif oder
individuellem Versicherungsvertrag.
Wie läuft eine logopädische Therapie ab?
Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder
privat krankenversichert sind, ist eine
Voraussetzung für die Logopädie eine vom
Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung.
Beim ersten Termin mit der Logopädin findet
zunächst ein Erst- bzw. Anamnesegespräch
statt. Dann erfolgt eine gezielte logopädische
Diagnostik sowie die Erstellung des
Behandlungsplans mit der gemeinsamen
Festlegung der Therapieziele. Danach wird mit
der regelmäßig stattfindenden Therapie
begonnen.
Behandlungsdauer
Die Behandlung findet in der Regel 1-2 Mal in
der Woche, für gewöhnlich in Einzeltherapie
statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B.
nach einem Schlaganfall oder bei einer
Stimmstörung, kann die Therapie auch
mehrmals wöchentlich stattfinden. Je nach
Störungsbild kann eine Therapieeinheit 30, 45
oder 60 Minuten dauern. Meistens beträgt die
Behandlungszeit in der Einzeltherapie 45
Minuten.
In der Regel verordnet der Arzt 10 Therapie-
einheiten pro Rezept. Nach jedem Rezept
erhält der Arzt von der Therapeutin einen
Bericht, in dem eine Empfehlung zur Fort-
setzung oder der Abschluss der Therapie
erläutert wird. Anhand der medizinischen
Diagnostik sowie der Rückmeldung der
Therapeutin entscheidet der Arzt über die
weiteren Maßnahmen bzw. über die
Weiterverordnung der Therapie.
Die Gesamtdauer der Therapie variiert je nach
Störungsbild und Schweregrad der Störung.
Manchmal sind auch Pausen in der Therapie
sinnvoll.
Wie sieht es mit Wartezeiten aus?
Ich biete eine zeitnahe Aufnahme des
Therapiebeginns - derzeit bestehen kurze
Wartezeiten. Terminvereinbarungen sind
während den Praxis-Öffnungszeiten möglich.
Hausbesuche
Bei Bedarf und medizinischer Indikation mache
ich auch Hausbesuche bei Ihnen im Haus, in
der Seniorenresidenz, in der Tagesklinik oder
im Pflegeheim.
Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt
festgestellt und auf der Verordnung vermerkt
sein.
Patienten- / Klientendaten
Ihre Daten sind bei mir geschützt, ich beachte
die neueste EU-Datenschutzgrundverordnung.
Co-Therapeut Therapiehund
Tiere fungieren als „Motor“ für Entwicklungen,
die sonst unter Umständen viel länger dauern
würden, indem sie einen Anreiz für Veränder-
ungen schaffen. So setzen Logopäden Tiere
(Hund) als Brücke und Kontaktmittel bei Kindern
mit Sprechstörungen ein. Aber auch im
Erwachsenenbereich (z.B. bei Patienten mit
Demenz) findet der Therapiehund Einsatz.
Die tierischen Helfer können es schaffen, die
Patienten in der Therapie zu begeistern, zu
entspannen und vom Leistungsgedanken weg
auf eine natürlich soziale und spielerische Ebene
zu bringen. Die Kommunikation wird durch einen
natürlichen Impuls angeregt: Um mit einem Tier
umzugehen, muss man mit ihm sprechen, es
locken und mit ihm spielen.
Therpiehund-Therapeutenteam
Für die Arbeit mit einem Therapie-Begleithund ist
eine spezielle Ausbildung nötig, die Hundeführer
und Hund als Therapiehundeteam absolvieren.
Innerhalb dieser Ausbildung werden Grund-
gehorsam und bestimmte Fähigkeiten, die den
Einsatz als Therapiebegleithund überhaupt erst
möglich machen, gleichermaßen geschult. Der
Hund muss in jeder Situation absolut zuverlässig
sein. Der Hund und sein Hunde-führer legen eine
abschließende Prüfung ab.
Vieles, was mit einem Therapiebegleithund
möglich ist, ist bei anderen Hunden eben nicht
möglich!
Mein Therpie-Begleithund wird regelmäßig
tierärztlich untersucht, unterliegt den bestehenden
Hygienemaßnahmen, ist versichert und geimpft.
Ich behandle gezielt
- Sprachstörungen
- Sprechstörungen
- Stimm-/Schluckstörungen
bei Kindern, Jugendlichen
und bei Erwachsenen
LOGOPAEDIE-GARDELEGEN.DE
JULIA KUTSCH geb.RADLOFF